null Elternbrief zum Schulbeginn am 08. September!

Sehr geehrte Eltern!

Wie Sie vermutlich bereits aus den Medien erfahren haben, liegen nun die Regelungen für den Schulstart in Bayern vor. Ich gebe Sie Ihnen mit diesem Schreiben weiter:

Schulstart und Maskenpflicht:

  • Wir starten das Schuljahr mit allen Kindern und Jugendlichen.
  • In den ersten 2 Schulwochen, also einschließlich bis Freitag, den 18. September, sind Lehrer*innen und Schüler*innen ab der 5. Klasse (ab der Mittelschulstufe) verpflichtet im Unterricht eine Maske zu tragen. Ausgenommen sind Kinder und Schüler*innen der SVE und der Grundschulstufen. Falls Ihr Kind aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss er/sie nicht tragen, auch wenn er/sie bereits die Mittelschulstufe besucht.
  • Das Tragen von Masken auf den Gängen, Toiletten usw. bleibt weiterhin Pflicht für alle, soweit dies möglich ist.
  • Im Bus gilt die Maskenpflicht weiterhin.
  • Das Kultusministerium sieht für die Zeit nach dem 18. September folgende Regelung vor, falls im Landkreis die Infektionen zunehmen sollten. Stufe 1: Bei wenige als 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner: Normalbetrieb – Maske kann am Platz abgenommen werden. Stufe 2: Bei 35 – 50 Infizierten pro 100.00 Einwohner: Normalbetrieb – Maske muss am Platz getragen werden. Stufe 3: Über 50 Infizierten pro 100.00 Einwohner: Teilung der Gruppen in Präsenz- und Distanz-Unterricht - Maske muss am Platz getragen werden. Bei längerer Umstellung auf dieses Prinzip ist auch wieder eine Notbetreuung vorgesehen.

Da uns die Maske in diesem Schuljahr wohl noch länger begleiten wird, bitte ich Sie ausreichend Masken für Ihr Kind bereit zu halten. Ich bitte Sie täglich mindestens 1, besser 2 gewaschene Ersatzmaske(n) in einem Plastikbeutel oder einer Box mitzugeben. Bitte geben Sie einen zweiten Beutel/Box mit, in die die gebrauchten Masken wieder nach Hause kommen. Bitte kennzeichnen Sie die Boxen mit Rein/Unrein und dem Namen. Danke!

Ich bitte Sie sehr uns in unseren Bemühungen zu unterstützen. Es ist uns ein großes Anliegen, den Normalbetrieb aufrecht zu erhalten und allen Kindern und Jugendlichen Unterricht in der gewohnten Form zu ermöglichen.

Befreiung vom Unterricht:

Falls Sie aufgrund der aktuellen Situation Angst vor einer Ansteckung Ihres vorerkrankten Kindes haben, können Sie es für maximal 3 Monate mit einem ärztlichen Attest vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Kranke Kinder/Schüler*innen:

Falls Ihr Kind einen leichten Schnupfen hat, darf es zukünftig wieder in die Einrichtung kommen. Kinder mit unklaren Krankheitssymptomen müssen zunächst zuhause bleiben und einem Arzt zur Abklärung vorgestellt werden. Kranke Schüler in schlechtem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall müssen daheim bleiben. Falls wir während des Tages bei Ihrer Tochter/Ihrem Sohn Symptome feststellen, müssen Sie sich darauf einstellen, sie/ihn abzuholen. Die Wiederzulassung zum Unterricht muss vorab zwingend mit der Klassenleitung besprochen werden! Eine Absprache mit dem Busdienst genügt nicht!

Reiserückkehrer:

Falls Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen und muss sich in Quarantäne begeben! In diesem Fall gilt die Einreise-Quarantäneverordnung des Freistaates Bayern. Ich bitte Sie dies ernst zu nehmen und uns darüber zu informieren!

Näheres zum neuen Schuljahr, z.B. den Stundenplan, die Namen der Lehrkräfte, Informationen zum Pausenverkauf, erhalten Sie nach Schulbeginn von der Klassenlehrkraft.

Wir freuen uns, wenn wieder alle Kinder und Jugendlichen täglich ins HPZ kommen und geben uns Mühe den Kindern und Schüler*innen möglichst den Alltag in Schule und Tagesstätte zu ermöglichen. Für Fragen stehen wir natürlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

G. Frauscher