null Notbetreuung für St.Rupert-Schule und Tagesstätte (Stand: 24.04.20)

Notfallbetreuung ab Montag, 27.04.2020 auch für die St.Rupert-Schule und Tagesstätte ausgeweitet

Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten erweitert sowohl das Kultusministerium (Schule) als auch das Sozialministerium (Tagesstätte) die Möglichkeit für Eltern eine Notbetreuung an der St.Rupert-Schule und Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.

Folgende Kriterien sind im Moment maßgebend:

Neu: 1. Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an. Erforderlich ist jedoch, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebenden volljährigen Person betreut werden kann.

Der Link zum Formular:

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/f_200423_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk_alleinerziehende_.pdf

2. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.

Der Link zum Formular

: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200417_formular_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk.pdf

Falls Sie die Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies vom Arbeitgeber bestätigen lassen und uns das ausgefüllte Formular zukommen lassen. Wir organisieren die Beförderung und die Betreuung schnellst möglich. Dennoch kann es vom Zeitpunkt Ihrer Meldung bis zum Start der Betreuung einige Tage dauern. Ich bitte Sie dafür um Verständnis! Es gelten in diesen Zeiten andere Bedingungen für die Beförderung und Hygienestandards in der Einrichtung, die es umzusetzen gilt. Frühestens im Laufe der kommenden Woche sehe ich einen Start für realistisch. Ich bitte Sie auch zur Kenntnis zu nehmen, dass wir Ihr Kind so gut wie möglich schützen werden. Die Entscheidung ob Sie es in die Schule/Tagesstätte schicken (und somit dem eventuellen Risiko einer Ansteckung aussetzen) jedoch bei Ihnen liegt.

Erforderlich bleibt weiterhin

- dass Ihr Kind keine Krankheitssymptome aufweist

- nicht bin Kontakt mit einer infizierten Person steht, und

- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Bitte melden Sie sich bei uns unter der Telefonnummer 08721 – 8342 oder geben uns per mail Bescheid verwaltung@hpz-rottal-inn.de