null Notbetreuung in den Pfingstferien (Stand 22.05.2020)

Das Kultusministerium hat die Kriterien für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung in den Pfingstferien nochmals erweitert:

Fallgruppe 1: Tätigkeit im Beruf der kritischen Infrastruktur bzw. Erziehungsberechtigte ohne Urlaubsanspruch - Es sind neue Berufsgruppen hinzugekommen - Auch Eltern deren Urlaub bereits aufgebraucht ist, sind nun berechtigt

Fallgruppe 2: Alleinerziehende, die erwerbstätig sind

Fallgruppe 3: Vor- oder Abschussschülerinnen, die bereits Kinder haben.

Falls für Sie eines der neuen Kriterien zutrifft und Sie für die Pfingstferien eine Notbetreuung für Ihr Kind brauchen, geben Sie uns bitte bis spätestens Dienstag, den 26. Mai 2020 bis 12.00 Uhr Bescheid unter Telefonnummer 08721 – 8342 oder per mail unter verwaltung@hpz-rottal-inn.de

Falls Ihr Kind bereits für die Ferien angemeldet ist, müssen Sie dies natürlich nicht nochmals tun.

Die Notbetreuung im HPZ wird ganztags durchgeführt, grundsätzlich an allen 8 Werktagen zwischen 08.00 und 16.15 bzw. Freitags 14.00.

Hier geht's zum neuen Formular: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6963/formblaetter-zur-notbetreuung.html

Bitte schicken Sie das Formular ausgefüllt noch vor den Ferien ins HPZ! Danke!